Mehr Geld für Kurzarbeit – Kurzarbeit bedeutet immer eine Lohneinbuße für die Arbeitnehmer. In manchen Fällen sind die Lohneinbußen existenzbedrohend. Die CGM begrüßt die Entscheidung der großen Koalition zur stufenweisen Erhöhung und Anpassung des Kurzarbeitergeldes, warnt aber, dass gerade Beschäftigten im Niedriglohnsektor hier von nicht ausreichend profitieren.
Kurzarbeit kann von einem Unternehmen angezeigt werden, wenn es einen Arbeitsausfall gibt und der Arbeitgeber nicht mehr genug Arbeit hat, um seine Angestellten so zu beschäftigen, wie es im Arbeitsvertrag vereinbart ist.
Kurzarbeit bedeutet immer eine Lohneinbuße für die Beschäftigten. Die Beschäftigten bekommen ihr ursprüngliches Gehalt prozentual zur geleisteten Arbeit während der Kurzarbeit vom Unternehmen bezahlt. Zu diesem Betrag bekommen die Beschäftigten zusätzlich ein „Kurzarbeiterentgelt“ von der Agentur für Arbeit. Dieses betrug gemäß §§ 95 ff. SGB III, 60% (falls der Arbeitnehmer Kinder hat 67%) des Verdienstausfalls. Zudem gibt es beispielsweise im Metall- und Elektro-Bereich, vertragliche und tarifrechtliche Vereinbarungen, die eine zusätzliche Aufzahlung vereinbaren.
Der vom 22.04 auf den 23.04.20 erzielte Kompromiss der Koalition beim Kurzarbeitergeld sieht ein Stufenmodell vor, das eine Erhöhung von der Bezugsdauer abhängig macht. Ab dem vierten Monat soll die Leistung auf 70 Prozent des Nettolohns beziehungsweise 77 Prozent für Haushalte mit Kindern steigen. Ab dem siebten Monat soll die Leistung weiter auf 80 und 87 Prozent steigen. Von der Erhöhung sollen zudem nur jene Betroffene profitieren, welche die Leistung für eine um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen. Ferner sollen die Aufstockungen des Kurzarbeitergeldes längstens bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres gelten.
Die Anpassung im Stufenmodell entlastet und unterstützt die Beschäftigten in Kurzarbeit vor allem in langen Phasen der Kurzarbeit – was derzeit in verschiedenen Branchen auch zu erwarten ist. Auch profitieren hier Unternehmen, die tarifrechtlich eine Aufzahlung vereinbart haben, insofern sie von einer länger anhaltenden Phase der Kurzarbeit betroffen sind. Das sichert langfristig Arbeitsplätze gerade auch in mittelständischen Betrieben.
Für Beschäftigte im Niedriglohnsektor stellt der Beschluss aber keine aktuelle Erleichterung dar. In Deutschland verdient jeder vierte abhängig Beschäftigte, das entspricht rund acht Millionen Beschäftigungsverhältnissen, einen Stundenlohn von unter 10,80€ brutto. Damit liegt Deutschland bei einem der größten Werte im Niedriglohnsektor in der EU.
Betroffen sind in Deutschland vor allem Frauen, Alleinerziehende, Ostdeutsche und Menschen mit Migrationshintergrund.
Noch deprimierender ist die laut einer Studie am DIW Berlin die Tatsache, dass die Mobilität für diese Menschen ungewöhnlich niedrig ist und die große Mehrheit nur geringe Chancen hat, dem Niedriglohnsektor zu entfliehen und sich besser zu stellen. Wenn Menschen im Niedriglohnsektor durch Kurzarbeit betroffen sind, bedeutet es für sie, dass sie zwar Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung haben, diesen Anspruch aber nur mit einem gewissen bürokratischen Aufwand geltend machen können.
Die momentane Krise, ausgelöst durch den Virus Covid-19, stellt für viele Arbeitnehmer gesundheitlich, emotional und wirtschaftlich eine große Herausforderung dar. Diese Krise kann nur als Solidargemeinschaft bewältigen, weshalb wir eine sofortige Anhebung und Anpassung des Kurzarbeitergeldes für den Niedriglohnsektor fordern.
Gerade den betroffenen Gruppen im Niedriglohnsektor, gilt es nun unsere solidarische Unterstützung zu zeigen und die Verdienst-Schere nicht weiter auseinanderklaffen zu lassen!