Am 03.12.2025 hat der Bezirksvorstand Stuttgart den langjährigen Kollegen Joachim Zink verabschiedet.
Während seiner jahrzehntelanger Mitgliedschaft engagierte sich Joachim Zink nach Innen und nach Außen für die CGM. So war er Vertrauensmann bei Daimler Truck Stuttgart, Beisitzer im Bezirksvorstand Stuttgart und Delegierter zum Landesgewerkschaftstag Baden-Württemberg.
Zum 31.12.2025 scheidet der Kollege Zink aus dem Arbeitsleben aus. Aus diesem Anlass hat der Bezirksvorstand Stuttgart den Kollegen im Rahmen seiner Sitzung am 03.12.2026 in Degerloch verabschiedet, an der Bezirksvorsitzender Daniel Flaccus den Kollegen nochmals gewürdigt und ein kleines Präsent übergeben hat.
Der Bezirksverband Stuttgart wünscht Joachim Zink alles Gute für seinen neuen Lebensabschnitt!
Die Aufgaben des Betriebsrates umfassen u.a. die Überwachung der Einhaltung von Gesetzen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen zugunsten der Arbeitnehmer. Deshalb wollen wir von der CGM euch auf dem Laufendem halten was gesetzliche Neuerungen angehen, die euer Arbeitsleben betreffen.
In einem sehr traumatischen und emotionalen Thema gab es endlich eine Verbesserung für Frauen: Bei Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche gibt es nun Anspruch auf Mutterschutz und ein Beschäftigungsverbot. Zudem gibt es auch Mutterschutzgeld.
Generelles zum Mutterschutz
Der reguläre Mutterschutz startet 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Er endet acht Wochen nach der Geburt; dauert in Summe also 14 Wochen. Wenn das Kind ein paar Tage früher zur Welt kommt, verlängern sich die acht Wochen nach der Geburt genau um diese Tage, so dass man insgesamt immer 14 Wochen Mutterschutzfrist bekommt. Bei Frühgeburten oder Zwillingen (Mehrlingsgeburten) oder einer Behinderung des Kindes verlängert sich die Mutterschutzfrist jedoch auf zwölf Wochen nach der Geburt.
Was gilt als Frühgeburt? Eine Frühgeburt im Sinne des Mutterschutzgesetzes ist eine Geburt vor der Vollendung der 37. Schwangerschaftswoche.
Tipp: Wichtig auch zu wissen, dass ein Kind zwar zeitlich keine Frühgeburt sein kann, jedoch medizinisch schon. Das ist der Fall, wenn das Kind bei der Geburt weniger als 2500 g wiegt. In den oben genannten Fällen dauert die Mutterschutzfrist also insgesamt 18 Wochen. Bei einer Frühgeburt von mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin kann sich auch der Anspruch auf das Elterngeld verlängern.
Während der Mutterschutzfrist ist man als frischgebackene Mutter oder kurz vor der Geburt stehende Frau nicht verpflichtet zu arbeiten. Es besteht ein gesetzliches Beschäftigungsverbot. Vor der Geburt kann die werdende Mutter jedoch freiwillig weiter arbeiten. Falls sie dies tut, kann sie aber jederzeit diesen Verzicht auf das Beschäftigungsverbot widerrufen und aufhören zu arbeiten. Wir als CGM empfehlen werdenden Müttern, vor allem wenn es das erste Kind ist, sich in dieser Zeit ganz auf die Ankunft des Kindes vorzubereiten und die körperlichen Strapazen nicht mit Arbeit zu kombinieren. Nach der Geburt gibt es keine Möglichkeit, freiwillig vor Ablauf der Mutterschutzfrist wieder in den Beruf einzusteigen. Das Mutterschutzgeld beträgt genau die Höhe des vorherigen Nettolohns. Bei gesetzlich Versicherten zahlt die Krankenkasse zzgl. eines Beitrags des Arbeitgebers und bei Privatversicherten der Arbeitgeber abzüglich des einmaligen Mutterschutzgeldes von bis zu 210 €, die die werdende Mutter beim BAS (Bundesamt für soziale Sicherung) beantragen muss.
Gesetzliche Neuerungen Bisher waren Frauen erst für die Zeit ab der 24. Schwangerschaftswoche geschützt – außer sie konnten eine Krankschreibung erhalten. Dies war aufgrund der außerordentlichen Belastung für die Psyche aber auch den Körper eine sehr veraltet anmutende Regelung. Nun hat die betroffene Frau endlich Anspruch auf ein mehrwöchiges Beschäftigungsverbot und Mutterschutzgeldzahlung für diesen Zeitraum.
Im Einzelnen gilt jetzt: 8 Wochen Mutterschutz: Bei Fehlgeburt ab der 20. Schwangerschaftswoche (SSW) 6 Wochen Mutterschutz: Bei Fehlgeburt zwischen 17. und 19. SSW 2 Wochen Mutterschutz: Bei Fehlgeburt zwischen 13. und 16. SSW Keinen Mutterschutz: Bei Fehlgeburt bis zur 13. SSW
Kündigungsverbot Der §17 des Mutterschutzgesetzes regelt das Sonderkündigungsschutzrecht für werdende Mütter. Frauen, die Fehlgeburten nach der 12. Schwangerschaftswoche erleiden, dürfen nicht gekündigt werden.
Tipp: Dies gilt auch wenn die Schwangerschaft erst nach dem Zugang der Kündigung und sogar erst nach Ablauf der dreiwöchigen Klagefrist des § 4 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) dem Arbeitgeber mitgeteilt wird, weil sie erst danach fachärztlich festgestellt wird. Dies ist besonders wichtig zu wissen für Frauen, die mit ihrer Schwangerschaft vertraulich umgehen möchten, zum Beispiel weil sie leider schon Fehlgeburten erlitten haben.
Generell gilt das Sonderkündigungsschutzrecht gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem die Schwangere ihre Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitgeteilt hat und dauert bis vier Monate nach der Entbindung/Fehlgeburt (nach der zwölften Schwangerschaftswoche). Ausnahmen zu diesem Sonderkündigungsrecht gibt es nur zum Beispiel bei strafbarem Verhalten der Frau im Betrieb oder nachgewiesener Existenzgefährdung des Arbeitgebers.
Nach § 18 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes bekommt man auch in der Elternzeit einen etwas abgespeckteren Sonderkündigungsschutz.
Bei Fragen zu diesen Themen findet Ihr bei uns Betriebsräten von der CGM kompetente, vertrauliche und einfühlsame AnsprechpartnerInnen und Mütter mit viel Wissen rund um das Thema.
Alle gesetzlichen Regelungen und gute Links findet ihr hier:
im März 2026 findet die Betriebsratswahl bei uns im Mercedes Benz AG, Werk Untertürkheim, statt. Zuvor wird gemäß Satzung eine CGM-Kandidatenliste für die BR-Wahl gewählt.
Diese Wahl findet an der CGM-Mitgliederversammlung am
Samstag, den 15. November 2025 um 17:00 Uhr
statt. Aus organisatorischen Gründen bitten wir Euch daher bis zum
Freitag, den 31. Oktober 2025 um Rückmeldung
über eure Teilnahme/Nicht-Teilnahme per Mail. Ihr könnt dafür den Button unten auf der Seite benutzen. Die Örtlichkeit wird nach erfolgter Anmeldung bekannt gegeben, da anhand der Teilnehmerzahl eine geeignete Örtlichkeit gewählt werden muss.
Vorab vielen Dank für Eure Rückmeldung!
Thomas Plemenik Betriebsrat Werk 10/19 – Untertürkheim mit allen Werken
Steffen Häfner Vertrauenskörperleitung Werk 10/19 – Untertürkheim mit allen Werken
wir freuen uns, euch zu unserem Sommerausflug am Samstag, den 19. Juli 2025 an denKatzenbacher Hof(Katzenbacher Hof 1, 70569 Stuttgart, info@katzenbacherhof.de) einzuladen.
Programm – Wandern: Treffpunkt um 17:00 Uhr am Parkplatz ‚unten‘ Katzenbacher Hof für eine etwa einstündige Wanderung. – Biketour: Treffpunkt um 17:00 Uhr an der Heisenbergstraße für eine kleine Fahrradtour. – Weder noch und trotzdem dabei: Für alle, die direkt kommen möchten, treffen wir uns um 18:15 Uhr am Katzenbacher Hof.
Verzehrzuschuss Alle angemeldeten Mitglieder erhalten vor Ort einen Verzehrzuschuss im Wert von 15 €.
Anmeldung Bitte bis spätestens 4. Juli 2025 per E-Mail:stuttgart@bv.cgm.de oder Post: Daniel Flaccus, Talstraße 179, 73732 Esslingen
Wir freuen uns auf einen schönen Sommerausflug mit euch!
Als vorgezogene Jahresendfeier und anlässlich des 125-jährigen Jubiläums der CGM im vergangenen Oktober hat der Bezirksverband Stuttgart am 15. November 2024 zu einer Feier in den Sonnenbesen der Familie Zaiß in Untertürkheim eingeladen.
Neben den Jubilaren, Geschäftsführer Joachim Müller und dem Bezirksvorstand wurden auch Gäste aus dem benachbarten Bezirk Herrenberg-Böblingen begrüßt. Unter den Gästen waren sowohl der Landesvorsitzende von Baden-Württemberg Ralf Holten, als auch die Hauptvorstandsmitglieder Konstanze Hubert und Dirk Junger.
Im gemütlichen Rahmen wurden die langjährigen Mitglieder vom Bezirksvorsitzenden Daniel Flaccus geehrt. Neben der Urkunde und der Ehrennadel erhielten die Ehrenträger auch eine Flasche des „CGM-Jubiläums-Weins“. Daraufhin wurde bei gutem Wein und noch besserem Essen die Gelegenheit, sich Funktions- und Bezirksübergreifend zu unterhalten, ausgiebig genutzt. Dabei wurden auch die ein oder andere Anekdote aus den vergangenen 125 Jahren CGM erzählt – und auf jeden Fall über die Zukunft der CGM diskutiert.
Daniel Flaccus und ein geehrtes Mitglied bei der Übergabe des CGM JubiläumweinsEiner der geehrten Kollegen, Knuth SchimanskiDaniel Flaccus bedankt sich bei Nicole Heinkele für die gute ZusammenarbeitDie Gäste der Feier in regem Austausch
Ein Teil der Helfer des Bezirksverbands Stuttgart am Messestand der CGM auf der Stuzubi.
Der Bezirksverband Stuttgart hat sich am 5. Oktober 2024 wieder auf der Ausbildungsmesse „Stuzubi“ gezeigt. Diese Messe findet jedes Frühjahr und jeden Herbst in der Liederhalle in Stuttgart statt und richtet sich – wie der Name schon verrät – an junge Menschen, die sich über Studienfächer und Ausbildungsberufe informieren wollen.
Der CGM wurde von den Besuchern großes Interesse entgegengebracht. Viele Jugendliche wussten nicht, was eine Gewerkschaft ist oder was diese für die Arbeitnehmer tut – hier halfen die Kolleginnen und Kollegen gerne bei der Aufklärung. Viele junge Leute wurden von ihren Eltern auf der Messe begleitet und so kamen auch oft mit Menschen, die mitten im Berufsleben stehen und sogar in der Metall- und Elektroindustrie arbeiten, interessante Gespräche zustande.
Am Ende der Veranstaltung zieht der Bezirksverband eine positive Bilanz. Vielleicht wirkt sich die Präsenz auf der Messe nicht direkt auf die Anzahl der neuen Mitglieder aus, jedoch sind die Kolleginnen und Kollegen überzeugt, dass die CGM als Ganzes dadurch an Bekanntheit gewonnen hat.
Der CGM-Bezirksverband Stuttgart wird dieses Jahr wieder auf der Stuzubi sein, um junge Leute und angehende Azubis über die Arbeit der Gewerkschaft aufzuklären! Kommt vorbei, wenn ihr mehr über die CGM erfahren wollt – der Besuch der Messe ist gratis.
Die Stuzubi findet am 05.10.2024 von 09:00 bis 16:00 Uhr in der Liederhalle in Stuttgart statt. Ihr findet den CGM-Bezirksverband Stuttgart an Stand 81.
mein Name ist Knuth Schimanski, Jahrgang 1967 und seit 1984 bei der ehemaligen Daimler AG angestellt. Seit den 2000ern bin ich als Versuchsmechaniker in der Entwicklung der Daimler Truck AG tätig.
Schon in meiner Lehrzeit bin ich in die CGM eingetreten. Nach einem kurzen Ausflug zu einer anderen Gewerkschaft bin ich wieder in meinen heutigen Heimathafen, zur CGM, zurückgekehrt.
Ich lasse mir ungern vorschreiben, was ich zu denken oder zu sagen habe und stehe für Gerechtigkeit und Fairness ein.
Diese Werte habe ich bei unserer Gewerkschaft gefunden, auch wenn es dadurch ab und an mal Meinungsverschiedenheiten gibt. Demokratie ist schließlich nicht einfach, am Ende zählt ein tragfähiges Ergebnis.
Mit der Ausbildung beginnt für euch ein neuer Lebensabschnitt und ihr stellt die Weichen für eure Zukunft. Viel Erfolg und Spaß dabei! In dieser wichtigen Zeit ist die CGM auch für Euch da – bei Fragen oder Problemen zögert nicht, euch an eure CGM-Ansprechperson im Betrieb zu wenden.
Am Freitag, den 21. Juni trafen sich einige tapfere CGM’ler am Obertürkheimer Bahnhof zum Sommerausflug.
Das Wetter war instabil angesagt und es regnete auch ziemlich oft und viel an diesem Tag. Nichts desto trotz kam just zum Abmarsch vom Bahnhof die Sonne raus und begleitete die Kollegen bei Ihrem Fußmarsch zur „Waldschänke 7 Linden“ in den Weinbergen oberhalb von Uhlbach.
Bei der Waldschänke angekommen, gab es dann die Belohnung in Form von gekühlten Getränken für die, vom Fußmarsch in der prallen Sonne erhitzten Kollegen. Das Timing war perfekt, denn wenige Minuten nach Ankunft gab es schon den nächsten Regenschauer. Also haben wir drinnen Platz, ein geselliges Beisammensein konnte beginnen. Schnell fanden sich auch gemeinsame Nenner bei Hobbies und Interessen, natürlich gab es auch betriebliche Themen, über die gesprochen wurde. In der Waldschänke war es urgemütlich und so saßen wir tatsächlich auch ca. 3 Stunden zusammen und die Zeit verflog, bei leckerem Essen und guter Laune, wie im Flug. Ich selbst bin relativ neu dabei und kannte nur einen Kollegen, aber das hat der guten Stimmung und dem regen Austausch keinen Abbruch getan. Wir hatten Spaß, konnten uns über alles Mögliche unterhalten und haben herzhaft gelacht.
Der Fußmarsch zurück im Regen wurde den Kollegen durch die Mitfahrt bei Kollegen erspart, die direkt mit dem Auto zur Waldschänke gekommen waren. Für mich war es eine super Überraschung, als wir den Zuschuss in Höhe von 15,- € von der CGM für die Verpflegung erhalten haben, das fand ich richtig toll und habe mich sehr darüber gefreut, so wie die Kollegen natürlich auch.
Also an dieser Stelle Herzlichen Dank an die CGM von allen Teilnehmern. Auch an Daniel Flaccus ein herzliches Dankeschön, er hat den Sommerausflug organisiert.
Ich hoffe mein kurzer Bericht hat Euch gefallen und so neugierig gemacht, dass Ihr das nächste Mal dabei seid!