CGM fordert umgehend Verhandlungen des Betriebsrates bei Bosch in Schwäbisch Gmünd.

Pressemitteilung

CGM fordert umgehend Verhandlungen des Betriebsrates bei Bosch in Schwäbisch Gmünd, um durch eine Betriebsvereinbarung den Freizeitausgleich für die geleistete Mehrarbeit der Mitarbeiterinnen auch im Krankheitsfall zu schützen!

Ab 01.01.2021 hat die Bosch AS die bisher praktizierte automatische Umbuchung beim Zusammentreffen von Gleitzeit-/ Freizeitausgleichszeiten mit Arbeitsunfähigkeit einseitig aufgehoben. Dies bedeutet konkret, dass die eingebuchte Gleitzeitfreistellung bzw. der gewährte Freizeitausgleich jetzt nicht mehr unangetastet bestehen bleibt, wenn der Mitarbeiterinnen in diesem Zeitraum arbeitsunfähig erkrankt.

Die CGM kritisiert dieses Vorgehen ganz entschieden, da die Bosch AS am Standort Schwäbisch Gmünd aktuell versucht, den erworbenen Anspruch auf Freizeitausgleich mit dem Wegfall der Arbeitsleistung der Mitarbeiterinnen im Krankheitsfall zu ihren Gunsten zu verknüpfen. Die CGM- Betriebsräte haben deshalb einen entsprechenden Entschließungsantrag in die BER Sitzung am 19.01.2021 eingebracht. Leider wurden die CGM-Betriebsräte auf dieser Sitzung hinsichtlich weiterführender anderer Lösungsmöglichkeiten durch die Mehrheitsfraktion der IG Metaller bis auf Weiteres vertröstet. Aber die Zeit drängt! Nach Überzeugung der CGM-Fraktion muss der Betriebsrat jetzt unverzüglich Verhandlungen mit der Geschäftsleitung aufnehmen, um durch eine entsprechende Betriebsvereinbarung den Freizeitausgleich für die geleistete Mehrarbeit der Mitarbeiterinnen auch im Krankheitsfall zu schützen!

Deine CGM-Betriebsräte setzen sich für Dich ein!

Martin Rott,
Andreas Klatt,
Dieter Leiner,
Walther Heyne,
Maximilian Franke.