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I. Entgeltforderung
- Wir fordern mindestens 3,5 % Lohnerhöhung für die ersten 12 Monate und 2 % für die weiteren 6 Monate bei einer Fünftagewoche.
- Zwecks Altersabsicherung fordern wir eine Verdoppelung des Arbeitgeberanteiles der Altersvorsorgewirksamen Leistungen (AVWL) um 26,59 Euro auf 53,16 Euro. Darüber hinaus fordern wir eine Verdoppelung der AVWL bei Azubis von 13,29 Euro auf 26,59 Euro.
- Sofern Unternehmen Gewinnausschüttungen oder Boni an Anteilseigner auszahlen, sollen 1.5% des EBIT “N” bzw. mind. 200 Euro auch den Mitarbeitern als Erfolgsbeteiligung ausbezahlt werden.
- Es sollen alle Arbeitgeber den steuerrechtlich begünstigten Corona-Bonus an Ihre Mitarbeiter auszahlen.
II. Work-Life-Balance
- Der Arbeitnehmer soll – wo es möglich und umsetzbar ist – einen Rechtsanspruch darauf haben, mindestens 25 % der Arbeitszeit mobil zu arbeiten. Wer nicht mobil arbeiten möchte, soll auch weiterhin ein Recht auf einen Präsenzarbeitsplatz haben.
- Die Wahlmöglichkeit aus dem T-Zug (Freie Tage oder tarifliches Zusatzentgelt) soll für alle Arbeitnehmer geöffnet werden. Dies mit sofortiger Wirkung ohne Wartefristen.
III. Weiterbildung
- In Zeiten der Kurzarbeit sollen zusätzliche Weiterbildungsmöglichkeiten den Arbeitnehmer angeboten werden, um diese besser für Zukunftstechnologien vorzubereiten. Außerdem soll es ein Recht auf Weiterbildung / lebenslanges Lernen in den Betrieben geben. So soll es zum Beispiel ein Recht auf Weiterbildung im Umfang von mindestens 5 Tagen pro Jahr geben.
IV. Auszubildende
- Wir fordern eine Verbesserung der tariflichen Regelung der Ausbildung. Damit sollen alle Auszubildenen, Dualstudierenden und Trainees unbefristet übernommen werden, um dem demografischen Wandel in den Betrieben entgegen zu wirken.
- Azubis sollen – ergänzend zum Bildungszeitgesetz – 5 Tage pro Jahr Anspruch auf zusätzliche Fortbildungen bei zertifizierten Bildungsträgern und vollem Lohnausgleich erhalten.
- Wir fordern einen pauschalen Fahrtkostenzuschuss durch die Unternehmen für Azubis – unabhängig von der Mobilitätsform.
V. Tarifabschlüsse
- Die Mindestlaufzeit der Tarifabschlüsse sollte 18 Monate betragen.