Neuerungen im Mutterschutzgesetz – es war längst überfällig

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Die Aufgaben des Betriebsrates umfassen u.a. die Überwachung der Einhaltung von Gesetzen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen zugunsten der Arbeitnehmer. Deshalb wollen wir von der CGM euch auf dem Laufendem halten was gesetzliche Neuerungen angehen, die euer Arbeitsleben betreffen.

Was gilt als Frühgeburt?
Eine Frühgeburt im Sinne des Mutterschutzgesetzes ist eine Geburt vor der Vollendung der 37. Schwangerschaftswoche.

Tipp: Wichtig auch zu wissen, dass ein Kind zwar zeitlich keine Frühgeburt sein kann, jedoch medizinisch schon. Das ist der Fall, wenn das Kind bei der Geburt weniger als 2500 g wiegt. In den oben genannten Fällen dauert die Mutterschutzfrist also insgesamt 18 Wochen. Bei einer Frühgeburt von mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin kann sich auch der Anspruch auf das Elterngeld verlängern.

Während der Mutterschutzfrist ist man als frischgebackene Mutter oder kurz vor der Geburt stehende Frau nicht verpflichtet zu arbeiten. Es besteht ein gesetzliches Beschäftigungsverbot. Vor der Geburt kann die werdende Mutter jedoch freiwillig weiter arbeiten. Falls sie dies tut, kann sie aber jederzeit diesen Verzicht auf das Beschäftigungsverbot widerrufen und aufhören zu arbeiten. Wir als CGM empfehlen werdenden Müttern, vor allem wenn es das erste Kind ist, sich in dieser Zeit ganz auf die Ankunft des Kindes vorzubereiten und die körperlichen Strapazen nicht mit Arbeit zu kombinieren. Nach der Geburt gibt es keine Möglichkeit, freiwillig vor Ablauf der Mutterschutzfrist wieder in den Beruf einzusteigen. Das Mutterschutzgeld beträgt genau die Höhe des vorherigen Nettolohns. Bei gesetzlich Versicherten zahlt die Krankenkasse zzgl. eines Beitrags des Arbeitgebers und bei Privatversicherten der Arbeitgeber abzüglich des einmaligen
Mutterschutzgeldes von bis zu 210 €, die die werdende Mutter beim BAS (Bundesamt für soziale Sicherung) beantragen muss.

Gesetzliche Neuerungen
Bisher waren Frauen erst für die Zeit ab der 24. Schwangerschaftswoche geschützt – außer sie konnten eine Krankschreibung erhalten. Dies war aufgrund der außerordentlichen Belastung für die Psyche aber auch den Körper eine sehr veraltet anmutende Regelung.
Nun hat die betroffene Frau endlich Anspruch auf ein mehrwöchiges Beschäftigungsverbot und Mutterschutzgeldzahlung für diesen Zeitraum.

Im Einzelnen gilt jetzt:
8 Wochen Mutterschutz: Bei Fehlgeburt ab der 20. Schwangerschaftswoche (SSW)
6 Wochen Mutterschutz: Bei Fehlgeburt zwischen 17. und 19. SSW
2 Wochen Mutterschutz: Bei Fehlgeburt zwischen 13. und 16. SSW
Keinen Mutterschutz: Bei Fehlgeburt bis zur 13. SSW

Kündigungsverbot
Der §17 des Mutterschutzgesetzes regelt das Sonderkündigungsschutzrecht für werdende Mütter. Frauen, die Fehlgeburten nach der 12. Schwangerschaftswoche erleiden, dürfen nicht gekündigt werden.

Tipp: Dies gilt auch wenn die Schwangerschaft erst nach dem Zugang der Kündigung und sogar erst nach Ablauf der dreiwöchigen Klagefrist des § 4 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) dem Arbeitgeber mitgeteilt wird, weil sie erst danach fachärztlich festgestellt wird. Dies ist besonders wichtig zu wissen für Frauen, die mit ihrer Schwangerschaft vertraulich umgehen möchten, zum Beispiel weil sie leider schon Fehlgeburten erlitten haben.

Generell gilt das Sonderkündigungsschutzrecht gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem die Schwangere ihre Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitgeteilt hat und dauert bis vier Monate nach der Entbindung/Fehlgeburt (nach der zwölften Schwangerschaftswoche). Ausnahmen zu diesem Sonderkündigungsrecht gibt es nur zum Beispiel bei strafbarem Verhalten der Frau im Betrieb oder nachgewiesener Existenzgefährdung des Arbeitgebers.

Nach § 18 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes bekommt man auch in der Elternzeit einen etwas abgespeckteren Sonderkündigungsschutz.

Einladung zur Delegiertenversammlung Bezirk Herrenberg Böblingen

Liebe CGM-Mitglieder und Mitgliederinnen,

Die Delegiertenversammlung findet am Samstag 08.11.2025 im Blauen Haus, Hermann-Kurz-Straße 2,

in 71069 Sindelfingen-Maichingen statt.

Beginn ist um 15:00 Uhr

  • Wahl der Kandidatenliste zur BR-Wahl 2026

Einladung zur Mitgliederversammlung vom Werk Untertürkheim (010/019)

Liebe CGM-Mitglieder und Mitgliederinnen,

Samstag, den 15. November 2025 um 17:00 Uhr

statt. Aus organisatorischen Gründen bitten wir Euch daher bis zum

über eure Teilnahme/Nicht-Teilnahme per Mail. Ihr könnt dafür den Button unten auf der Seite benutzen. Die Örtlichkeit wird nach erfolgter Anmeldung bekannt gegeben, da anhand der Teilnehmerzahl eine geeignete Örtlichkeit gewählt werden muss.

Vorab vielen Dank für Eure Rückmeldung!

Thomas Plemenik
Betriebsrat
Werk 10/19 – Untertürkheim mit allen Werken

Steffen Häfner
Vertrauenskörperleitung
Werk 10/19 – Untertürkheim mit allen Werken

Thomas Plemenik an der Betriebsversammlung vom 22.09.2025

Ich höre immer „WIR“, „WIR GEMEINSAMM“, „WERTSCHÄTZUNG“. Ich weiß gar nicht wo das her kommt. Also „Wir“ ja, es gibt ein „Wir“ hier (zeigt auf die Belegschaft im Saal) und es gibt ein „Wir“ hier, also hier oben (zeigt auf die Sitzenden auf der Bühne neben dem Podest). Das „Wir“ und „Gemeinsam“ funktioniert immer nur dann, wenn es für die Werkleiter oder Bosse oder Chefs gut ist. Wenn es für uns gut ist, oder gut sein soll, funktioniert „Wir“ und „Gemeinsam“ komischerweise nicht mehr. Warum, stell ich mal hier in den Raum. Immer nur „Wir“ und „Gemeinsam“ nach oben, „Wir“ und „Gemeinsam“ nach unten? Eher nicht!

Dann hört man auch immer wieder, ja der böse Amerikaner macht dies. Der böse Chinese macht das. Ja was machen wir eigentlich dagegen? Wir, hier, die Auto-Industrie, waren mal in einer Zeit die mächtigste Industrie von Europa. Wir, die Auto-Industrie, konnten gewissen Regierungen sagen: „Hey Leute, das funktioniert so nicht, probiert es mal irgendwie anders.“ Der Amerikaner macht Steuern, der Chinese versteuert uns. Warum schaffen wir das nicht? Eine Steuer auf diese komischen Autos, die uns langsam überschwämmen, mal in Kraft zu setzen. Wieso bekommen wir das nicht hin? Wenn unser Chef der der europäischen Automobilindustrie ist, steht er nur hin und schreibt einen Brandbrief. Toll! Einen Brandbrief kann jeder schreiben. Wo ist das Ergebnis? Wo ist das Ergebnis für uns? Das kann doch nicht sein, dass wir immer alles über uns ergehen lassen müssen, was da von außen hereinkommt. Sind wir den Niemand? Sind wird den in Europa und in Deutschland niemand mehr die irgendwas auf die Reihe kriegen? Ich versteh es nicht. Jeder andere kanns, nur wir schaffen es nicht!

Jeder sagt nur immer: „Ja es ist alles so teuer geworden.“ Dieses Auto da unten (neuer CLA) darf man nicht vergessen, kostet 70.000 €, dieses Auto da drüben kostet 129.000€. (zeigt auf das andere Fahrzeug). Dieses Auto da unten (CLA), soll ein Einstiegssegment sein. Das ist eine A-Klasse. Für einen normalen Mitarbeiter, wie bei mir, mit einer EG7, der knapp 3.700 € netto hat, 1.000 € Miete bezahlt, 600 € an Nebenkosten und Sonstiges ist dies einfach für mich zu teuer. Ich würde es gerne fahren, aber ist mir schlichtweg einfach zu teuer. Dann habe ich noch zwei Kinder, die zwar aus der Schule sind, aber wenn jetzt ein Familienvater hier hin steht und muss zweimal Kindergartengebühren zahlen, dann kuckt man sich das Auto halt an und denkt – Wie hat es vorher geheißen? – „Dann ist es halt so!“ Also Leute allen Ernstes, irgendwo hört der Spaß dann halt auch auf.

Auch wie vorher schon die Musik im Hintergrund zum Video und das Wetter draußen, das passt zu unserer – Untergangsstimmung möchte ich es nicht gerade nennen – aber zumindest sehr prekären Lage. Ich hoffe das unsere Chefs, mal wieder auf einen Punkt kommen, wo wir miteinander, in eine Zukunft gehen können, wo auch unsere 158 Azubis eine Zukunft haben und nicht am Ende der Lehre gesagt wird: „Naja, war schön bei Mercedes, kuck ich mir halt mal was anderes an.“ Das kann nicht sein! Diese Jungen Leute, müssen hier eine Zukunft haben und nicht nach 3 Jahren, oder nach 3,5 Jahren sagen müssen: „Ja ich weiß nicht, wie es weiter geht. Ist halt so!“ Kann nicht sein! Ich weiß meine Redezeit ist leider vorbei. Ich hätte noch das ein oder andere Thema gehabt. Ich wünsch euch einen angenehmen Feierabend nachher.

Vielen Dank!

CDA-Sommerempfang 2025 und politische Begegnungen

CDU Spitzenkandidat Manuel Hagel mit klaren Bekenntnissen für den Erhalt der Arbeitsplätze in Baden-Württemberg. Die Industrie muss produktiver werden und die Politik muss die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Vordergrund stellen. Soziale Gerechtigkeit speist sich für uns aus dem christlichen Menschenbild, so der CDA-Landesvorsitzende Dr. Christian Bäumler.

Diese Grundmaxime ist Gründungsidee der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) und schon immer deren Leitmotiv. Deshalb setzen wir als CGM auch auf die Sicherung und Schaffung zukunftsfähiger Arbeitsplätze nach dem Motto „Ideen- und schmiede“, so der CGM-Landesvorsitzende Ralf Holten und seine Delegation in vielen Gesprächen beim Sommerjahresempfang.

Im stetigen Austausch auch mit Marc Biadacz, MdB und Sprecher für Arbeit und Soziales der CDU Bundestagsfraktion aus Böblingen.

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